Volkswagen erhält Zertifikat vom KBA für den Tiguan | Click to enlarge |
Schon im Fahrzeugentwicklungsprozess werden alle notwendigen Verfahren, Systeme und Prozesse verbindlich integriert und alle Vorprüfungsbedingungen zur EU-Richtlinie 2005/64/EG für eine verwertungsgerechte Konstruktion, Herstellung und Entsorgung erfüllt ", bestätigte Klaus-Dieter Schoppe, Leiter Fahrzeugrecycling, bei Erhalt des Zertifikats für den neuen Volkswagen Tiguan, der am 9. November seine Markteinführung in Deutschland feiert.
Mit der Genehmigung für „Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit" bescheinigt das KBA im Auftrag der EU, dass Volkswagen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/64/EG bereits 14 Monate vor dem 15.12.2008 erfüllt.
Ab Dezember 2008 sind nach der dann geltenden EU-Richtlinie alle Fahrzeughersteller verpflichtet, im Typgenehmigungsverfahren für neue Fahrzeugtypen auch den Nachweis über deren spätere Recyclingfähigkeit zu erbringen.
Die Recycling-Typprüfung ist Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens und verpflichtet alle Automobilhersteller, eine nachvollziehbare Strategie für die Sicherstellung der Wiederverwendung von Bauteilen sowie für das Recycling und die Verwertung von Werkstoffen vorzulegen.
08 November 2007
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